Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
der Klöpper-Therm GmbH
Stand: 01.01.2016
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Für alle Bestellungen der KLÖPPER-THERM GmbH, Unterste-Wilms-Straße 21, D-44143 Dortmund im folgenden AG genannt, gelten nur die vorliegenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Bedingungen des Auftragnehmers, im Folgenden AN genannt, in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Eine vorbehaltslose Annahme von Auftragsbestätigungen oder Lieferungen bedeutet keine Anerkennung solcher Bedingungen.
1.2 Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der AN ihre ausschließliche Geltung auch für weitere Bestellungen an.
1.3 Bestellungen und Aufträge sind verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich vom AG bestätigt werden.
1.4 Das Erstellen von Angeboten durch den AN ist grundsätzlich kostenlos.
1.5 Im Falle einer Stornierung durch den AG innerhalb von vier Wochen nach Bestelltermin, maximal jedoch nach Ablauf der halben, durch den AN bestätigten Lieferzeit, erstattet der AG die bis zu diesem Zeitpunkt nachweislich angefallenen Kosten. Grundsätzlich ist bei Stornierung durch den AG der Erstattungsbetrag auf ein Maximum von 80% des Bestellwertes beschränkt.
2 Lieferung und Versand
2.1 Der AN hat die Versandvorschriften des AG und des Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen sind die Bestell- und Artikelnummern des AG anzugeben.
2.2 Kosten des Transports einschließlich der Verpackung, Verladung, und sämtliche Nebenkosten, trägt der AN, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.3 Mangels abweichender Vereinbarung übernimmt der AG bei unfreier Lieferung nur die günstigsten Frachtkosten. Soweit der Preis nicht einschließlich Verpackung vereinbart ist, darf die Verpackung nur zum Selbstkostenpreis weiterberechnet werden. Der AG behält sich den Rückversand wiederverwendbarer Verpackung auf Kosten des AN vor.
3 Lieferfristen, Liefertermine
3.1 Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort. Drohende Terminverzögerungen sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3.2 Im Falle eines durch den AN zu vertretenen Verzuges, ist der AG berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% des Bestellwertes je angefangene Kalenderwoche, jedoch höchstens 5% des Bestellwertes zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Ein etwaiger Anspruch auf Vertragsstrafe bleibt auch dann erhalten, wenn er nicht bei Abnahme der Lieferung geltend gemacht wird.
3.3 Im Verzugsfall von mehr als 5 Wochen kann der AG vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt der Leistung verlangen. Ebenso ist der AG berechtigt, die Annahme der verspäteten Lieferung zu verweigern und die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des AN zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.
3.4 Teillieferungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des AG zulässig. Mehrlieferungen sind im handelsüblichen Rahmen zulässig, Minderlieferungen sind nicht zulässig.
4 Qualität und Abnahme
4.1 Der AN sichert zu, dass die Produkte den mit der Bestellung übergebenen Spezifikationen und /oder Pflichtenheften, den einschlägigen Normen und dem neusten Stand der Technik entsprechen.
Der AN ist weiterhin verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass das Produktsicherheitsgesetz, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften, sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln beachtet werden. Weiterhin ist er für die umweltschonende Herstellung der bestellten Produkte verantwortlich.
4.2 Der AG behält sich vor, die Produkte unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst später abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der AN mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden.
Der AN verzichtet während der Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel.
4.3 Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Vereinbarte Preise sind Festpreise. Preiserhöhungsvorbehalte bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AG.
5.2 Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer in zweifacher Ausführung unverzüglich nach Versand der Ware zu stellen. Rechnungen müssen den aktuellen, gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
5.3 Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der ordnungsgemäßen Lieferung und der preislichen und rechnerischen Richtigkeit. Bei Feststellung eines Mangels ist der AG berechtigt, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten.
5.4 Rechnungen sind zahlbar nach Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3% Skonto oder spätestens innerhalb von 60 Tagen ohne Abzug.
5.5 Zahlungs- oder Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der mangelfreien Ware, bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren Übergabe an den AG.
6 Elektronischer Versand von Rechnungen
Elektronisch / per E-Mail versendete Rechnungen werden nur im pdf-Format akzeptiert. Im Betreff ist zwingend die Bestellnummer des AG aufzuführen, ansonsten ist keine Bearbeitung möglich. Empfängeradressen:
- Klöpper-Therm: rechnung@kloepper-therm.de
7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen des BGB. Andere Arten des Eigentumsvorbehalts, wie z.B. der sogenannte Kontokorrent-oder Konzernvorbehalt gelten nicht.
8 Aufrechnung und Abtretung
8.1 Der AN ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.
8.2 Die Abtretung von Forderungen gegen den AG ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung wirksam.
9 Gewährleistung/Schadenersatz/Verjährung
9.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsverpflichtungen des AN nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Der AN stellt den AG auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der AN sichert das Bestehen einer ausreichenden Produkthaftpflicht-versicherung zu. Auf Anforderung des AG hat der AN hierüber einen Nachweis zu erbringen.
9.2 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre. Dies gilt nicht für Sachen, die entsprechend Ihrer üblichen Verwendungsweise erstmals für ein Bauwerk verwendet werden. In diesem Fall gilt die gesetzliche Frist.
9.3 Bei mangelhafter Lieferung hat der AN nach Wahl des AG kostenlosen Ersatz zu liefern oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. Die gesetzlichen Ansprüche auf Minderung sowie Schadenersatz bleiben hiervon unberührt.
In dringenden Fällen ist der AG, nach Information des AN, berechtigt auf Kosten des AN die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der AN mit der Erfüllung seiner Gewährleistungs-verpflichtung in Verzug gerät.
9.4 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der AN im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport, Wege-und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatz-lieferung am Erfüllungsort.
9.5 Im Falle eines Serienmangels behält sich der AG vor, sämtliche Kosten einer erforderlichen Rückrufaktion oder sonstige Überprüfungskosten an den AN zu belasten.
10 Information und Daten
Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Einrichtungen usw., die der AG dem AN zur Angebotserstellung oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen hat, bleiben Eigentum des AG. Sie dürfen vom AN, seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren.
11 Schutzrechte Dritter
Der AN versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungs-gemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegen-stehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Sofern der AG wegen der Verletzung von Rechten Dritter, wie zum Beispiel Urheber-, Patent- und anderen Schutz-rechten in Anspruch genommen wird, stellt der AN den AG hiervon und von jeder damit in Zusammenhang stehenden Leistung frei.
12 Datenschutz
Der AN erklärt sein Einverständnis damit, dass personen-bezogene Daten des AN unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen verarbeitet werden.
13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam.
14 Erfüllungsort/ Gerichtsstand/ Rechtsstatus
14.1 Erfüllungsort ist die jeweilige Versandstellenangabe des AG.
14.2 Es gilt ausschließlich das deutsche Recht laut BGB unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.3 Gerichtsstand ist der Firmensitz des AG.
15 Abweichende Vereinbarungen
Regelungen, die von dem Inhalt dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen abweichen, sind nur gültig, wenn Sie vom AG schriftlich anerkannt werden.